AGB

Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Webshop Lindgranat der Fa. Hermann Lind II e.K.




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Online-Webshop Lindgranat
der Fa. Hermann Lind II e.K.



1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
5. Preise und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
10. Streitbeilegung


1. Geltungsbereich
Für alle über den Webshop zustande gekommenen Verträge mit Hermann Lind II e.K. (nachfolgend Hermann Lind II) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Webshop richtet sich nur an Unternehmer und darf von Verbrauchern nicht genutzt werden.

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Hermann Lind II e.K., Inhaber: Dr. Thomas Lind, Diedesbach 2, 55743 Idar-Oberstein, Handelsregister: Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 10807.

3. Vertragsschluss

  • Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
  • Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt nicht bereits mit der automatischen Bestellbestätigung zustande, sondern mit Lieferung der bestellten Ware.


4. Widerrufsrecht
Der Webshop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Es besteht kein Widerrufsrecht. Sehen Sie dazu auch die Widerrufsbelehrung (s. Widerrufsbelehrung).


5. Preise und Versandkosten
Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Nettopreise, gültig für den Verkauf an gewerbliche Kunden. Sofern zusätzliche Versandkosten anfallen, ist dies der Produktbeschreibung zu entnehmen und wird im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals mitgeteilt.


6. Lieferung

  • Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen auszuführen. Die Ware reist auf dem Wege zum Kunden auf unsere Gefahr. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen. Soweit der Kunde bei Warenrücksendungen die Gefahr trägt, hat er für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.


7. Zahlung

  •  Der Kunde kann die Zahlungsarten auswählen, die im Onlineshop zur Verfügung stehen.
  •  Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.


8. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
  • Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. – Wenn der Kunde noch nicht bezahlte Eigentumsvorbehaltsware an Dritte weiterveräußert, muss er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren.
  • Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen.
  • Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 – BGB, ohne uns zu verpflichten. An einer durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erlagen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen mitverarbeiteten Ware.
  • Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesentlicher Bestandteile einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer Sache gemäß unserer Faktura zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache übergeht. Insoweit wird die Hauptsache von unserem Kunden kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.
  • Falls unsere Vorbehaltsware nach Verarbeitung auf Kredit weiterveräußert werden sollte, tritt der Kunde seinem Kaufpreisanspruch in Höhe unseres Fakturenwertes bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wurde unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, wird der Kaufpreisanspruch nur in Höhe des Fakturenwertes unserer mitverarbeiteten Ware im voraus an uns abgetreten. – Erlangen wir kraft Gesetzes oder kraft unserer Geschäftsbedingungen bei Verbindung von uns gelieferter Sachen mit anderen Sachen Miteigentum, so tritt der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der miteinander verbundenen Sachen seinen Kaufpreisanspruch in Höhe des Wertes unserer mitverbundenen Sachen gemäß unserer Faktura im voraus an uns ab. Zugriffen Dritter (z.B. Pfändungen oder Beschlagnahmung) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu unterrichten.
  • Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechen sowie eine etwaige Pfändung unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  • Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt.


9. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  • Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort in Textform anzuzeigen.
  • Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber nur – nach unserer Wahl – zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt erklären.
  • Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mängelschäden und/oder Mangelfolgeschäden sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen. Abbedungen sind insbesondere auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten.
    – Vorstehende Haftungsfreizeichnung greifen nicht ein:
    wenn der von uns gelieferten Ware zugesicherte Eigenschaften fehlen, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
  • Sonstige Schadenersatzansprüche
    Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art – ohne Rücksicht auf Ihre Rechtsnatur – sind ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten.
    – Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
    bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.


10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Idar-Oberstein, bei Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Idar-Oberstein. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des sog. „Haager Internationalen Kaufrechts“ (EKG und EKAG) und es UN-Kaufrechtsübereinkommens.